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Ein sorgenfreier Vorgang

Die Häuser werden als Grundbesitz vom Reißbrett im Rahmen eines Miteigentümervertrages verkauft, der französischem Recht unterliegt.

Zusätzlich zu einem offenen, vorbehaltlosen Kauf (das Verkaufsteam vor Ort kann potenzielle Käufer über die verschiedenen Finanzierungsmodelle beraten), haben potenzielle Käufer die Option, dem Para-Hôtellerie-Plan beizutreten, der vom französischen Staat angeboten wird. Dabei kann der Käufer die französische Mehrwertsteuer (derzeitig bei 19,6%) auf den Immobilienkaufpreis zurückerstattet bekommen, wenn er verschiedenen Vermietungsverpflichtungen nachkommt (auch hier kann Ihnen unser Verkaufsteam die Details noch einmal genau erklären).


 

Der Golfplatz des Souillac Country Club  
  Landhaus
Golfplatz